Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Bei Software, digitalen Daten und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken sowie Know-how ist das LBEG bzw. die BGR Inhaber der Verwertungsrechte. Der Vertragspartner erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die im Folgenden beschriebenen Nutzungsarten. Übertragen wird das Recht zur Vervielfältigung und Vorführung. Nicht übertragen wird insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, es sei denn der Vertragspartner nimmt die öffentliche Zugänglichmachung als beteiligte Behörde eines Verwaltungsverfahrens für Zwecke des Verwaltungsverfahrens vor. Die bereitgestellten Informationen sind bei Weiterverwendung wie folgt zu zitieren: Datenquelle: IHME1500 v1.2 (C) BGR & UNESCO 2019