Der Datensatz enthält die Nachweisdaten von indirekten Aufschlüssen die von gewerblichen Unternehmen sowie (nicht-)staatlichen Behörden/Institutionen hergestellt und der BGR (a) vor Inkrafttretens des Geologiedatengesetzes (30. Juni 2020) bereits vorlagen (Altdaten), (b) nach Inkrafttretens des Geologiedatengesetzes (30. Juni 2020) übermittelt wurden.